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Testament

In Ihrem Testament können Sie nicht nur für Ihre Nächsten vorsorgen, sondern auch Betroffenen von Herz-Kreislauf-Krankheiten Hoffnung schenken.

Gutes tun – weit über das Leben hinaus

Was ist Ihre Vorstellung einer besseren Welt? Für uns ist es eine Welt ohne Krankheit oder Leiden. Gerade im Zusammenhang mit dem Thema Vorsorge beschäftigen sich viele mit der Frage, wie sie mit ihrem Besitz nicht nur für ihre Nächsten sorgen, sondern auch späteren Generationen Hoffnung schenken können. Ein Legat oder eine Erbschaft an eine wohltätige Organisation bietet die Möglichkeit dazu.

Wie muss ich vorgehen, um ein Testament zu erstellen?

1. Informieren Sie sich, wie Testamente erstellt werden müssen, damit sie rechtsgültig sind
Sowohl unsere -Broschüre «Damit mein Wille zählt» als auch unser erweitertes Vorsorgedossier geben Ihnen hierzu detaillierte Informationen, Anleitungen und Vorlagen. Diese Unterlagen können Sie in unserem Online-Shop bestellen.

Zusätzlich führen wir regelmässig mehrmals pro Jahr Seminare zu diesem Thema durch. Hier können Sie sich dafür anmelden.

Gerne stehen wir Ihnen auch persönlich für Auskünfte zur Verfügung. Frau Maja Traber-Watters, stv. Geschäftsführerin, steht Ihnen telefonisch unter 031 388 80 80 oder via E-Mail unter traber-watters@swissheart.ch gerne zur Verfügung.

2. Eruieren Sie die Pflichtteile und Ihre freie Quote
Um die Pflichtteile und Ihre freie Quote zu eruieren, empfehlen wir Ihnen unseren Online-Erbquotenrechner.

Auch im Testamentgenerator unserer Partnerin DeinAdieu können Sie mit nur wenigen Klicks sehen, wie sich die Pflichtteile zusammensetzen.

3. Bestimmen Sie, wie Sie Ihren Nachlass verteilen möchten
Überlegen Sie sich in aller Ruhe, welche Personen und Organisationen Sie begünstigen wollen. Erstellen Sie eine Liste und tragen Sie darin ein, wie viel Ihres Vermögens Sie vererben wollen.

4. Bestimmen Sie, wenn Sie dies wünschen, eine oder mehrere wohltätige Organisationen, denen Sie gedenken möchten
Mit einem Legat an die Schweizerische Herzstiftung tragen Sie dazu bei, dass Herz-Kreislauf-Krankheiten wirksam bekämpft werden können. Damit stellen Sie nicht nur sicher, dass Ihr letzter Wille zählt, sondern schenken zugleich Menschen mit einer Herz-Kreislauf-Erkrankung Hoffnung.

5. Schreiben Sie Ihr Testament
Testamente müssen i.d.R. von Hand geschrieben sein, damit sie gültig sind.

Auf www.deinadieu.ch können Sie rasch und unkompliziert auf dem Computer eine Vorlage für Ihr Testament erstellen, welche Sie anschliessend von Hand übertragen können. Damit stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille zählt.

Was habe ich für Möglichkeiten, um die Herzstiftung in meinem Testament zu bedenken?

Sie können in Ihrem Testament eine wohltätige Organisation bedenken, indem Sie ihr z.B. ein Legat vermachen oder sie als Mit- oder Alleinerbin einsetzen.

Legat
Sie können einer Person oder einer Organisation ein Vermächtnis bzw. Legat zukommen lassen. In diesem Falle vermachen Sie einen festen Betrag oder eine bestimmte Wertsache (Immobilie, Wertschriften, Kunstwerke etc.). Begünstigte oder auch Vermächtnisnehmer*innen treten nicht in die Erbengemeinschaft ein.

Erbschaft
Sie können eine Person oder eine Organisation als Erbin einsetzen:

  • als Alleinerbin (für den gesamten Nachlass, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Quote, siehe nächste Seite) oder
  • als Miterbe/Miterbin (für einen Teil des Nachlasses).

Die erbende Person wird Teil der Erbengemeinschaft und übernimmt die Rechte und Pflichten eines gesetzlichen Erben.

Eine Nacherbe-Einsetzung ermöglicht, dass das Erbe zuerst an eine bestimmte Person (z. B. die Ehepartnerin oder den Ehepartner) geht. Nach deren Ableben oder einer anderen formulierten Bedingung kann der verbleibende Rest an eine andere Person oder eine Organisation übergehen.

Ich hätte gerne mehr Informationen oder eine Beratung. Können Sie mir dabei helfen?

Gerne helfen wir Ihnen mit Informationen oder Auskünften.

  1. Wünschen Sie eine Ansprechpartnerin bei der Schweizerischen Herzstiftung? Wir würden uns freuen, Ihnen behilflich zu sein. Frau Frau Maja Traber-Watters, stv. Geschäftsführerin, steht Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen sie telefonisch unter 031 388 80 80 oder via E-Mail unter traber-watters @swissheart.ch.
  2. Benötigen Sie juristische Beratung? Buchen Sie eine einstündige kostenlose juristische Beratung unserer Partnerin DeinAdieu. Die erfahrenen und mit dem Erbrecht vertrauten Fachpersonen helfen Ihnen gerne weiter.
  3. Wünschen Sie notarielle Beratung? Durch unsere Partnerin «Allianz für das Gemeinwohl» und ihrem Partner, dem Schweizerischen Notarenverband, können Sie einmal pro Jahr von einer dreissigminütigen Gratis-Beratung profitieren.
  4. Wünschen Sie Lesematerial zum Thema Nachlass oder Vorsorge? Gerne senden wir Ihnen unsere Broschüre oder das komplette Dossier «Damit mein Wille zählt» zu. Diese Unterlagen sind auch in unserem Online-Shop bestellbar.

Bitte beachten Sie: die Schweizerische Herzstiftung kann keine rechtliche Beratung anbieten.

Wie setzt die Schweizerische Herzstiftung Erbschaften ein?

Wir verwenden die uns anvertrauten Mittel für unsere Tätigkeiten in der Forschung, der Aufklärung und Prävention der kardiovaskulären Krankheiten und des Hirnschlags sowie der Arbeit zugunsten der Herzgruppen.

Für viele Herz- und Hirnschlag-Patientinnen und -Patienten haben sich die Überlebenschancen in den vergangenen Jahrzehnten schon deutlich verbessert. Doch weitere Anstrengungen sind nötig, damit talentierte Forscherinnen und Forscher neue Methoden zur Vorbeugung und Behandlung von Herz-Kreislauf-Krankheiten entwickeln und wir Betroffenen und Angehörigen weiterhin beratend zur Seite stehen können. Wenn Sie in dieser Sache nichts dem Zufall überlassen möchten, können Sie schon heute mit einem Testament Ihren Willen festhalten und die Zukunft mitgestalten.

Kann ich mein Legat oder meine Erbschaft einem bestimmten Projekt zuweisen?

Wenn die Verwendung Ihrer Zuwendung bestimmen nehmen möchten, bieten wir Ihnen an, ein spezifisches Projekt zweckgebunden zu unterstützen. Wir stehen Ihnen hierzu für Auskünfte und Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.

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Testamentgenerator

Sind Sie dabei, Ihr Testament zu erstellen? Benutzen Sie den gratis Testamentgenerator auf unserer Partnerseite. Damit erstellen Sie in wenigen Klicks eine rechtsgültige Vorlage für den Übertrag in Handschrift und sorgen so dafür, dass Ihr letzter Wille zählt.

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Der leicht verständliche Ratgeber «Damit mein Wille zählt» zeigt Ihnen, wie Sie ein Testament schreiben und Ihr Nachlassvermögen aufteilen können. Er enthält Beispiele und Muster, aktualisiert für das neue Erbrecht.

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Wir sind ZEWO-zertifiziert

Die Schweizerische Herzstiftung ist seit 1989 von der Stiftung ZEWO zertifiziert.

Zewo

Sie erfüllt die über 100 von der ZEWO geprüften Kriterien und muss transparent über ihren Hintergrund, ihre Organe und Ziele sowie über die Verwendung der Mittel und die erbrachten Leistungen Rechenschaft ablegen. Zudem werden die aufrichtige Kommunikation und die faire Mittelbeschaffung kontrolliert.

Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da

Haben Sie Fragen zu Vorsorge, Nachlass, Legat oder Testament? Können wir Ihnen Auskünfte zu unserer Stiftung oder unserer Arbeit geben? Maja Traber-Watters steht Ihnen gerne zur Verfügung.

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Maja Traber-Watters
Bereichsleiterin Marketing, Kommunikation, Mittelbeschaffung, stv. Geschäftsführerin
031 388 80 81
traber-watters@swissheart.ch